DRK Ortsverein Gebhardshain e. V.

Bereitschaft Elkenroth

Eingetragen von BL am 12.11.2018

Diskutierten am Rande der außerordentlichen Mitgliederversammlung über die geplante Feuerwehrrente: (von links) Präsident des DRK Kreisverbandes Michael Lieber, Stellv. Kreisbereitschaftsleiter Steffen Nilius, Stellv. Kreisbereitschaftsleiter Stefan Theis, Geschäftsführer Alfons Lang und der Stellv. Präsident des Kreisverbandes Dr. Peter Enders

In zwei Verbandsgemeinden im Landkreis Altenkirchen wurde von der SPD-Fraktion eine Rentenversicherung für freiwillige Feuerwehrleute vorgeschlagen. Damit soll den aktuellen Nachwuchssorgen entgegengewirkt, sowie die Sicherstellung des Brandschutzes langfristig gesichert werden.

Am Rande einer außerordentlichen Kreisversammlung des DRK-Kreisverbandes Altenkirchen informierte die Kreisbereitschaftsleitung nun das geschäftsführende Präsidium über diese Situation. Seitens der Kreisbereitschaftsleitung wurde angeführt, dass die Probleme, die bei der Feuerwehr genannt werden, auch im Deutschen Roten Kreuz vorherrschen. Nachwuchssorgen sind auch hier bei vielen Ortsvereinen ein immer ernstzunehmenderes Thema. Positiv hervorzuheben ist, dass die Problematik grundsätzlich erkannt wurde und in der Kommunalpolitik diskutiert wird.

Neben der Feuerwehr, die für den Brandschutz in einer Kommune verantwortlich ist, sollte man jedoch auch andere Hilfsorganisationen wie das Technische Hilfswerk, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder auch das DRK nicht vergessen, so die Anmerkung der Kreisbereitschaftsleitung.

Der DRK Kreisverband Altenkirchen wirkt innerhalb des Landkreises Altenkirchen im Katastrophenschutz mit. So waren Helfer des DRK beispielsweise auch beim Unwettereinsatz am Fronleichnamstag im Raum Betzdorf/Kirchen mit verschiedenen Einheiten im Einsatz. Aber auch bei größeren Einsätzen der Feuerwehr wird meist ein DRK-Ortsverein parallel zur Sicherstellung der medizinischen Erstversorgung mit- oder nachalarmiert.

Für die aktiven Helferinnen und Helfer vom Roten Kreuz oder anderen Hilfsorganisationen wäre es demnach äußerst demotivierend, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Folge könnte sein, dass sich in Zukunft vielleicht interessierte Personen überlegen, für welche Gemeinschaft sie Ihre Freizeit opfern. Ein Grundsatz des Deutschen Roten Kreuzes ist die Freiwilligkeit. Genau wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren leistet jeder Rotkreuzler seinen Dienst daher ehrenamtlich und erhält keine Entschädigung für diese Zeit.

Der DRK Kreisverband Altenkirchen möchte hier nur aufzeigen, dass es auch noch weitere beteiligte Organisationen im Katastrophenschutz gibt. Mit der Feuerwehr arbeiten wir Hand in Hand. Keineswegs möchte man einen Keil zwischen die beiden Hilfsorganisationen treiben. Innerhalb der DRK-Diskussionsrunde war der einstimmige Tenor, dass die eventuelle Einführung einer Feuerwehrrente nicht das Ende des eingeschlagenen Weges sein darf. Nach Ansicht des DRK-Kreisverbandes sollte man diese Überlegung mit allen Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken, an einem runden Tisch diskutieren. In jedem Fall bestand Einigkeit, diese Thematik in der nächsten Präsidiumssitzung auf die Tagesordnung zu setzen.