DRK Ortsverein Gebhardshain e. V.

Bereitschaft Elkenroth

Eingetragen von BL am 24.02.2011
Straßenkarneval – Malberg rüstet sich für das närrische Treiben

Malberg. Einer der größten und populärsten Karnevalsumzüge im Westerwald setzt sich am Samstag, 5. März 2011, um 14.11 Uhr von der Kirche in Malberg wieder in Bewegung.
Das jecke Treiben wird an drei Stellen im Ort (Alte Schule, Ecke Schulstraße/Hauptstraße und Bushaltestelle in Steineberg) von den Zugmoderatoren kommentiert und mit Stimmungsmusik aufgelockert. Imbiss- und Getränkebuden gibt es entlang der Strecke. Wie in jedem Jahr folgt im Anschluss die beliebte Zugparty im Festzelt. Der Eintritt dort kostet 3 Euro.

Um auch in diesem Jahr einen reibungslosen und sicheren Verlauf zu gewährleisten, bittet die Karnevalsgesellschaft Rot-Weiß die Gäste und Anwohner einiges zu berücksichtigen. Der Fahrzeugverkehr in Malberg sollte zwischen 13 und 17 Uhr auf ein Minimum beschränkt werden. Um die angespannte Parksituation in und um Malberg zu entschärfen, bietet die Karnevalsgesellschaft wieder einen besonderen Service an. Im Industriegebiet Steinebach werden zusätzlich Parkplätze ausgewiesen. Von dort aus wird dann in der Zeit von 12.30 bis 14.30 Uhr und nach Ende des Umzuges bis 18 Uhr ein Shuttlebus zwischen dem Industriegebiet Steinebach und der Zugstrecke (Haltepunkt Ecke Hachenburger Straße/Schulstraße, im Ortsteil Steineberg) eingesetzt. Die Anfahrt ins Industriegebiet Steinebach ist mit den bekannten blauen P&R-Hinweisschildern gekennzeichnet. Dort sind zwei Haltestellen für den Shuttlebus ausgewiesen. Der Bus fährt im Zehn-Minuten-Takt. Die Nutzung ist kostenfrei.

Außerdem weißt die Karnevalsgesellschaft darauf hin, dass das Parken außerorts und insbesondere in der als Rettungsweg genutzten Schulstraße verboten ist. Wie die rot-weißen Narren ankündigen, wird dies auch von der Polizei und der zuständigen Ordnungsbehörde überwacht. Fahrzeuge, die die Rettungswege blockieren, werden abgeschleppt. Und für diejenigen, die während der Sperrung die Ortschaft erreichen möchten: Berechtigte und Anwohner müssen sich für die Zufahrt in den Ort ausweisen. (Quelle: Rhein-Zeitung vom 24.02.2011)