DRK Ortsverein Gebhardshain e. V.

Bereitschaft Elkenroth

Eingetragen von BL am 07.07.2014

Ab dem 1. Juli gilt in Deutschland die Pflicht eine Warnweste im Auto mitzuführen. In jedem Fahrzeug muss – unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen – eine Warnweste vorhanden sein. Darauf weist einen Tag vor Inkrafttreten der Regelung noch einmal das Polizeipräsidium Koblenz hin.

Region. Diese Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder bleiben ausgenommen.

Die Fahrer sind verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Wer sein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne auf öffentlichen Straßen verlässt, muss diese Weste tragen.

Die Weste muss der europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Vorschrift fordert eine 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben.

Weiterhin muss die Weste über einen Klettverschluss verfügen.
Sinnvoll ist es, diese Weste im Handschuhfach, unter dem Sitz oder in einem Seitenfach aufzubewahren – besser nicht im Kofferraum!

In vielen europäischen Länder gibt es diese Pflicht schon länger. Teilweise ist sie dort für jeden Fahrzeugbenutzer vorgeschrieben. Die Strafen bei Zuwiderhandlungen betragen je nach Land zwischen 15 Euro (wie in Deutschland) und bis zu 600 Euro. (Quelle: AK-Kurier vom 30.06.2014)